
FÜHRERSCHEIN
Klasse A

M - Mofa
Voraussetzung:
-
mind. 15 Jahre alt
-
Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Was darf ich fahren?
-
maximal 25 km/h bbH (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
-
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
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Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

AM - Motorrad bis 50 ccm
Voraussetzung:
-
mind. 16 Jahre alt
-
Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Was darf ich fahren?
-
zwei- und dreirädrige Kleinkraft-räder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
-
bauartbestimmte Höchst-geschwindigkeit von max. 45 km/h
-
max. 50ccm Hubraum oder max. 4kW Leistung

A1 - Motorrad bis 125 ccm
Voraussetzung:
-
mind. 16 Jahre alt
-
Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Was darf ich fahren?
-
Leichtkrafträder, Dreirädrige Kraftfahrzeuge
-
max. 125 ccm Hubraum
-
max. 11 kW/15 kw (Dreirädrige KFZ) Motorleistung

A2 - Motorrad über 50 ccm
Voraussetzung:
-
mind. 18 Jahre alt
Was darf ich fahren?
-
Krafträder - auch mit Beiwagen
-
bis 35 kW Motorleistung
-
mehr als 50 ccm Hubraum
-
mehr als 45 Km/h
-
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/Kg

A - Motorrad
Voraussetzung:
-
mind. 24 Jahre alt (Direkteinstieg)
oder
-
Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Was darf ich fahren?
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Zwei- und Dreirädrige Krafträder
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Zweirädrige Krafträder mit Beiwagen
-
mehr als 50 ccm Hubraum
-
mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
-
zweirädrige KFZ über 35 kW
-
dreirädrige KFZ über 15 kW (mindestalter 21 Jahre)

Klasse B

BF 17 - Auto mit Begleitung
Voraussetzung:
-
mind. 16 ½ Jahre alt
-
Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Was darf ich fahren?
-
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG mit max. 8 Sitzplätzen, plus Führersitz
-
folgende Anhänger:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn
Summe der zulässigen Gesamt-
massen von Fahrzeug und Anhänger
nicht grösser ist als 3,5 t
-
Einschluss der FE- Klassen: AM, L

B - Auto
Voraussetzung:
-
mind. 17 ½ Jahre alt
-
ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Was darf ich fahren?
-
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG mit max. 8 Sitzplätzen, plus Führersitz
-
folgende Anhänger:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn Summe der zulässigen
Gesamtmassen von Fahrzeug und Anhänger nicht grösser ist als 3,5 t
-
Einschluss der FE- Klassen: AM, L

BE - Auto mit Hänger
Was darf ich fahren?
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Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg

B196 - A1 mit dem Autoführerschein
Voraussetzung:
-
mind. 25 Jahre alt
-
mind.. 5 Jahre Führerschein Klasse B
Was ist zu beachten?
-
kein Aufstieg nach 2 Jahren in Klasse A2
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der Führerschein gilt nur in Deutschland

Klasse C

C - LKW
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mind. 18 (C1)/21 Jahre alt
Was darf ich fahren?
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Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätze plus Führersitz
-
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
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zusätzlicher Erwerb der Klassen C1, L, AM

CE - LKW mit Anhänger
Was darf ich fahren?
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PKW / LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (keine Beschränkung)
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Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse
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zusätzlicher Erwerb der Klassen C1E, BE, T, D1E ( bei Besitz von D1), DE (bei Besitz von D)

Sonstige Ausbildung

T - Traktor
Voraussetzung:
-
mind. 16 Jahre alt
-
ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Was darf ich fahren?
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Zugmaschinen, mit max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
unter 18 Jahre max. 40km/h -
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH
-
inkl. Anhänger

GS - Gabelstabler
Voraussetzung:
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Mindestalter 18 Jahre
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Körperliche Eignung nach G25 (Arbeitsmedizinische Untersuchung)
Umfang der Ausbildung:
-
1 1/2 tägige Schulung